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BSG, 11.09.2007 - B 9/9a SB 15/07 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Berlin - S 46 SB 1335/03
- LSG Berlin-Brandenburg - L 13 SB 10/05
- BSG, 11.09.2007 - B 9/9a SB 15/07 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung …
Auszug aus BSG, 11.09.2007 - B 9/9a SB 15/07 B
Hierauf kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden (vgl dazu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10). - BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags - …
Auszug aus BSG, 11.09.2007 - B 9/9a SB 15/07 B
4 Wird - wie hier - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung im Hinblick auf die Regelung in § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45 und § 160a Nr. 24, 34).